Allgemeine Geschäftsbedingungen
im Geschäftsverkehr mit der DG pharmaSolutions GmbH (nachfolgend DG genannt)
§ 1 Geltungsbereich
Die nachfolgenden Vertragsbedingungen gelten für sämtliche zwischen DG und dem Kunden abgeschlossenen Geschäfte. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, die DG nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind für DG unverbindlich, auch wenn DG ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 2 Fristen
Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart worden, sind unverbindlich. Soweit Fristen verbindlich vereinbart wurden, beginnen diese frühestens mit Eingang aller erforderlichen Unterlagen bei DG. Soweit Fristen, die von Behörden gestellt wurden, aus Gründen, die nicht von DG zu vertreten sind, nicht eingehalten werden, so kann der Kunde hieraus keinerlei Rechte gegen DG geltend machen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn die jeweilige Behörde keine Fristverlängerung gewährt.
§ 3 Zahlungsbedingungen
Sämtliche vereinbarten Preise verstehen sich netto. Die Vergütung ist unverzüglich nach Rechnungserhalt, spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungserhalt ohne Abzug zu bezahlen. Abweichende Vereinbarungen über Fälligkeit und Skonti bedürfen der Textform. Bei Überschreitung der vorgenannten Zahlungsfrist gelten die gesetzlichen Verzugsregeln. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber DG aufrechnen.
Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 4 Verjährung
Ansprüche des Kunden verjähren, soweit DG nicht vorsätzlich oder arglistig gehandelt hat, in einem Jahr. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 5 Haftung
DG, seine gesetzlichen Vertreter, Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen haften in den Fällen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit unbeschränkt. Im Übrigen haftet DG, seine gesetzlichen Vertreter, Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet DG, seine gesetzlichen Vertreter, Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Insoweit gilt Folgendes:
- DG, seine gesetzlichen Vertreter, Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen haften
nicht für mittelbare oder Folgeschäden, insbesondere nicht für entgangenen
Gewinn. - Die Haftung ist dem Grunde nach beschränkt auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen von Beratungsverträgen typischerweise gerechnet
werden kann. - Die Haftung ist der Höhe nach beschränkt auf EUR 2.000.000 für
Vermögensschäden.
§ 6 Sonstiges
Erfüllungsort ist München. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist München ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus den Geschäftsbeziehungen ergebenden Streitigkeiten.
Alle Geschäftsbeziehungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Nachträgliche Ergänzungen oder Änderungen von Verträgen bedürfen der Textform.
Dies gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf dieses Textformerfordernis.
Sollte eine Bestimmung des jeweiligen Vertrages ganz oder zum Teil undurchführbar, unwirksam sein oder werden, oder sollte sich eine ausfüllungsbedürftige Lücke ergeben, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des jeweiligen Vertrages hiervon nicht berührt. Vielmehr verpflichten sich der Kunde und DG, anstelle der undurchführbaren oder unwirksamen Bestimmung eine angemessene Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlich gewollten und dem jeweiligen Vertragszweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst nahe kommt. Gleiches gilt im Falle einer Lücke.